Verhaltenskodex der Zenit-Unternehmensgruppe
Verhalten gegenüber Behörden und Amtsträgern
Wir pflegen einen offenen und vertrauensvollen Kontakt mit Behörden, Amtsträgern, politischen Parteien, Mandatsträgern und Vertretern der Medien.
Aufgrund unseres besonderen Status als Stiftungsunternehmen sind Geschenke, Dienstleistungen oder sonstige Vergünstigungen diesen gegenüber nicht zulässig.
Interessenskonflikte
Umgang mit Geschäftspartnern
Private Geschäfte, die den Interessen unserer Unternehmen entgegenstehen oder die Entscheidungen unserer Mitarbeiter und deren Tätigkeit beeinflussen können, sind zu unterlassen.
Einladungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile
- Mitarbeiter der Zenit-Unternehmensgruppe und ihre Angehörigen dürfen Einladungen, andere Zuwendungen, Dienste oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern weder fordern noch annehmen.
- Werbematerial und andere Artikel im Wert von höchstens 30.- € dürfen angenommen werden, wenn sie freiwillig gewährt werden und ausgeschlossen ist, dass dadurch Entscheidungen des Mitarbeiters beeinflusst werden.
- Als Gast von Geschäftspartnern dürfen die Mitarbeiter unserer Unternehmen Einladungen zu Veranstaltungen und Geschäftsessen nur annehmen, wenn diese freiwillig erfolgt, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dient und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit erfolgt.
- Einladungen zu Veranstaltungen dürfen angenommen werden, wenn der einladende Geschäftspartner diese selbst veranstaltet oder anwesend ist und die Veranstaltung den üblichen Rahmen nicht übersteigt.
- Eine solche Einladung ist höchstens zweimal im Jahr zulässig. Über alle Einladungen ist die jeweilige Geschäftsführung zu informieren.
Kostenübernahme
- Die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch Geschäftspartner ist nicht zulässig.
- Erfolgt die Übernachtung in eigenen Räumlichkeiten des Geschäftspartners, so sind diesem die marktüblichen Kosten zu erstatten.
Leistungsinanspruchnahme und Rabatte
Mitarbeiter dürfen von Kunden und Lieferanten angebotene Rabatte und sonstige Vergünstigungen nur annehmen, wenn diese allen bei den Stiftungsunternehmen Beschäftigten gewährt werden. Sie dürfen diese keinesfalls zum persönlichen Vorteil fordern oder erbitten.
Verhalten gegenüber Wettbewerbern und Geschäftspartnern
Das Einhalten der Gesetze zur Preisbildung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz ist selbstverständlich.
Daher sind alle Aktivitäten, die den Wettbewerb einschränken wie Preisabsprachen, Kunden- oder Gebietsaufteilungen oder Absprachen über Konditionen unzulässig, sofern sie nicht auf rechtlich zulässigen und transparenten Vertragsbeziehungen (social franchising) beruhen.
Korruption und Bestechung
Die Unternehmensgruppe Zenit toleriert keinerlei Form von Korruption oder Bestechung.
- Alle Vereinbarungen oder Nebenabreden, die sich auf eine direkte oder indirekte Gewährung von Vorteilen einzelner Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Lieferung, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen beziehen, sind unzulässig.
- Wird seitens Lieferanten nachweislich versucht, sich durch Korruption oder Bestechung Aufträge zu erschleichen, werden diese unabhängig von eventuellen Rechtsfolgen grundsätzlich als Lieferanten gesperrt.
- Werden von Kundenseite durch deren Mitarbeiter finanzielle oder Sachleistungen als Voraussetzung für eine Auftragsvergabe gefordert, darf dieser Forderung keinesfalls entsprochen werden. Die zuständige Geschäftsführung bzw. das zuständige Aufsichtsorgan des Kunden werden unmittelbar über den Sachverhalt informiert.
Spenden und Sponsoring
Als gemeinnützige Organisationen sind die Stiftung Zenit und die gemeinnützigen Campus Mensch Unternehmen berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen, soweit die Spenden ausschließlich die gemeinnützige Zielsetzung der beiden Organisationen unterstützen sollen.
Das Einfordern von Spenden im Gegenzug für eine Auftragsvergabe ist dagegen unzulässig. Das Sponsoring von Unternehmensaktivitäten ist nur insoweit zulässig, als es sich bei diesen um Aktivitäten handelt, die dem gemeinnützigen Zweck entsprechen oder die öffentliche Akzeptanz behinderter Menschen fördern.
Mit dieser Zielsetzung ist auch die Weitergabe von Artikeln an Geschäftspartner zulässig, die von behinderten Menschen gestaltet wurden, beispielsweise Kalender mit von behinderten Künstlern geschaffenen Motiven.
Patente und Schutzrechte
Kein Mitarbeiter darf neue Erkenntnisse, Betriebsgeheimnisse oder technisches Know-how an Dritte weitergeben.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Verletzung von Patenten und Schutzrechten der Stiftungsunternehmen, die ihnen bekannt werden, unverzüglich an die Geschäftsführung weiterzumelden.
Die Weitergabe von technischem Know-how und von Erkenntnissen von Kunden und Lieferanten, die den Mitarbeitern im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Erlaubnis des Geschäftspartners vor oder diese sind in einer allgemein zugänglichen Publikation bereits veröffentlicht.
Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen Patente und Schutzrechte der Geschäftspartner durch Dritte werden diese unmittelbar informiert.
Werte und Überzeugungen leben
Führungs- und Vertrauenskultur
Unsere Partner können sich darauf verlassen, dass die in dem Werte- und Verhaltenskodex der Unternehmensgruppe Zenit formulierten Inhalte gelebt und umgesetzt werden.
Daher ist jeder Mitarbeiter der Unternehmensgruppe zur Einhaltung dieses Kodexes verpflichtet. Hierbei haben vor allem die Führungskräfte eine Umsetzungsverantwortung und Vorbildfunktion wahrzunehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen diesen Kodex geschehen, die durch angemessene Aufsicht und Kontrolle hätten verhindert oder erschwert werden können. Das Nichteinhalten dieser Regelungen hat außer möglicher rechtlicher Konsequenzen auch zwingend arbeitsrechtliche Auswirkungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den betreffenden Mitarbeiter zur Folge.
Beschwerden und Hinweise
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit und das Recht, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder entsprechende Verdachtsfälle an die Unternehmensgruppe zu berichten. Ansprechpartner ist nach Wahl des Mitarbeiters der zuständige Vorgesetzte, die Geschäftsführung oder der Vorstand der Stiftung Zenit als Aufsichtsorgan. Auch Hinweise Dritter auf vorliegende Verstöße oder Verdachtsmomente sind entsprechend weiterzumelden. Ein Mitarbeiter, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte in gutem Glauben zu der Auffassung gelangt ist, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex vorliegt oder vorliegen könnte und von seinem Recht, einen solchen Vorfall zu berichten, Gebrauch macht, hat keinerlei Nachteile zu befürchten. Soweit erforderlich werden im Einzelfall konkrete Maßnahmen ergriffen, um den Mitarbeiter vor solchen Nachteilen zu schützen. Soweit gewünscht und rechtlich zulässig, wird die Information vertraulich behandelt.
Transparenz
Eventuell auftretende Verstöße gegen diesen Kodex werden dokumentiert und dem Vorstand der Stiftung Zenit berichtet. Die Geschäftsführungen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung oder erneute Verstöße soweit möglich verhindern.